Aktuelles
So schützen wir Sie vor Infektionen.
Der Hygieneplan erfolgt nach den Vorgaben des DVE.
Vor jeder Behandlung müssen die Hände gründlich gereinigt werden.
Es wird bei Behandlungswechsel direkt gelüftet.
Alle Gegenstände werden nach Gebrauch soweit möglich desinfiziert oder gewaschen. Es wird in der Praxis regelmäßig feucht gewischt und die Türklinken, sowie Tische, WCs werden täglich gereinigt.
Derzeit besteht für alle Patienten und Besucher ab 6 Jahre Maskenpflicht. Diese Pflicht entfällt zum 7. April 2023.
Auszug Corona Verordnung BW
Das Tragen von FFP2-Masken (oder vergleichbarer Atemschutz z.B. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) in Arztpraxen und Physiotherapiepraxen ist bundesweit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Patienten und Besucher verpflichtend. Patienten und Besucher in medizinischen Einrichtungen haben die Masken selbst zu stellen.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten außerdem für Personen mit entsprechendem ärztlichen Attest oder bei der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen. Außerdem gilt während einer medizinischen Behandlung keine Maskenpflicht, wenn die Behandlung sonst nicht erfolgen könnte.
(Corona Verordnung BW vom 30.11.22)